Aktuelle Meldungen
Unser Medienservice
Die Konzernkommunikation ist für alle Themen rund um Medienanfragen, Fotografie- oder Filmproduktionen für Sie da.
Unser Medienservice bietet Ihnen Nachrichten, fundierte Hintergrundinformationen sowie Bild- und Filmmaterial. Unser Kommunikationsteam unterstützt Sie gerne persönlich bei Ihrer Recherche. Auch wenn Sie kommerzielle Foto- oder Filmaufnahmen bei der DVG planen, hilft Ihnen das Team der Konzernkommunikation weiter.
Hier finden Sie Informationen zu Dreh- und Fotogenehmigungen und hier eine Downloadgalerie mit Bildern für Presseveröffentlichungen.
Für journalistische Anfragen kontaktieren Sie uns unter:
E-Mail: medienservice(at)dvv "«@&.de
Tel.: 0203 604-2500
Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen für Serviceanfragen, Fahrplanauskünfte, Beschwerden und mehr finden Sie auf unserer Kontaktseite.
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Leitfaden für Dreh- und Fotogenehmigungen bei der DVG
Aufgrund häufig gestellter Fragen möchten wir Ihnen hiermit einen kurzen Leitfaden für die Beantragung einer Dreh- und/oder Fotogenehmigung an die Hand geben.
Was benötigt man für eine Genehmigung?
- Für private Film- und Fotoaufnahmen sind bei der Beantragung der Genehmigung folgende Angaben zwingend erforderlich: Datum, Zeitraum (Uhrzeit), Örtlichkeit (Welche Haltestelle etc.), Anzahl der Personen (Einzelperson oder Fotogruppe mit X Mitgliedern)
- Für kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen werden zusätzlich zu den oben genannten Informationen noch der Verwendungszweck der Aufnahmen sowie eine detaillierte Szenenbeschreibung benötigt. Teilen Sie auch mit, wenn Sie Equipment (Busse, Straßenbahnen oder Nutzfahrzeuge) sowie Fahr- oder Sicherheitspersonal benötigen.
Was geht nicht?
- Das Fahrpersonal darf während der Fahrt nicht interviewt werden.
- An Tagen, an denen Großveranstaltungen wie z.B. Fußballspiele, Konzerte etc. stattfinden, kann keine Genehmigung erteilt werden.
- Szenen mit rassistischem und sexistischem Inhalt sowie Szenen, die dem Image der DVG schaden, werden grundsätzlich abgelehnt. Inhalte, die sich gegen bestimmte Religionen oder Personengruppen richten, werden nicht akzeptiert. Ausgeschlossen sind auch Szenen, die die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals gefährden.
- Auf dem Bahnsteig sind zusätzliche Lichtquellen und Beleuchtungstechniken (Blitz, z. B. am Mobiltelefon, Tablet, Fotoapparat etc) verboten.
- Das Betreten der Tunnelanlagen hinter den Absperrungen am Ende des Bahnsteigs und der Gleise ist verboten.
Was muss beachten werden?
- Denken Sie an die Persönlichkeitsrechte von eventuell aufgenommenen Anwesenden, Fahrgästen oder des Fahrpersonals.
- Der reibungslose Betriebsablauf muss gewährleistet bleiben.
- Machen Privatpersonen ihre Foto- und Filmaufnahmen mit DVG-Motiven öffentlich für alle zugänglich (z. B. durch Veröffentlichung in den sozialen Medien, auf Webseiten, etc.), können diese von der DVG für eigene Zwecke (Werbung, soziale Netzwerke, Website, Broschüren, etc.) genutzt werden.
- Bei Film- und Fotoaufnahmen, die zwar privater Natur sind, aber zusätzliches Equipment oder den Einsatz von Nebenfiguren etc. erforderlich machen, sollten Sie mit uns über die E-Mail-Adresse medienservice(at)dvv "«@&.de Kontakt aufnehmen. Dies gilt auch für kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen.
Zeitaufwand
- Für private Fotogenehmigungen sollte eine Vorlaufzeit von 3 bis 5 Werktagen eingeplant werden.
- Bei kommerziellen Drehgenehmigungen ist die Bearbeitungszeit abhängig vom Umfang der geplanten Dreharbeiten. Hier sollten jedoch 2 bis 4 Wochen eingeplant werden. Bei komplexen Sachverhalten kann die Bearbeitung unter Umständen auch länger dauern.
- Bei journalistischen Anfragen ist eine Drehgenehmigung jederzeit kurzfristig möglich.
Downloadgalerie
Die unten aufgeführten Pressebilder der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) sind für Presseveröffentlichungen freigegeben. Bei elektronischer Verwendung oder im Print-Bereich benennen Sie die DVG bitte als Quelle. Bildbearbeitungen oder Verfremdungen müssen mit der DVG in schriftlicher Form vor der Veröffentlichung geklärt werden.
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