Damit auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste gerne mit uns unterwegs sind, bemühen wir uns, ihnen den Zugang zu erleichtern: Viele unserer Fahrzeuge und Haltestellen sind barrierefrei gestaltet. So können Fahrgäste mit Rollstühlen oder Rollatoren sie gut nutzen – zum Beispiel über Rampen, Aufzüge und niederflurige Einstiege.
Diesen Service weiten wir beständig aus, indem wir immer mehr Haltestellen barrierefrei ausbauen und Fahrzeuge beschaffen, in denen mehr Platz für Rollstühle, Rollatoren und andere Hilfsmittel ist – beispielsweise unsere neuen Bahnen oder bei unserem nächtlichen on-demand-Angebot myBUS.
Darüber hinaus bieten wir einen kostenlosen Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an – im folgenden Abschnitt finden Sie alle Informationen dazu.
Mit Kinderwagen, Rollator oder leichtem Faltrollstuhl unterwegs – oder einfach nicht gut zu Fuß?
Wir unterstützen mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf ihrer Fahrt mit unseren Bussen und Bahnen.
Unsere Helfer*innen vom DVG-Begleitservice betreuen Sie kostenlos auf Ihrer Fahrt mit Bussen und Bahnen der DVG und helfen Ihnen zum Beispiel am Ticketautomaten, im Bus und in der Bahn oder beim Ein- und Aussteigen. Auf Wunsch holt Sie Ihre Begleitperson auch von zu Hause ab. Alles, was Sie benötigen, ist ein gültiges Ticket.
Wir bieten die Begleitungen von montags bis freitags in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr an.
In einen bundesweit gültigen Erlass haben die Bundesländer die Mitnahme von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen des ÖPNV geregelt. Darin werden Regeln/Voraussetzungen für E-Scooter, für deren Nutzer*innen und für den Linienbus aufgestellt. Entsprechend gelten die Vorschriften der NRW-Beförderungsbedingungen.
Am allerwichtigsten:
Für eine Mitnahme müssen alle Voraussetzungen erfüllt und es muss Platz im Fahrzeug sein!
Diese Seite gibt einen Überblick zu:
In der Bedienungsanleitung des Herstellers muss festgestellt werden, dass der E-Scooter die technischen Voraussetzungen für eine Mitnahme in Bussen erfüllt und für die Mitnahme mit aufsitzender Person freigegeben ist.
Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme muss durch ein daran angebrachtes gut sichtbares, entsprechendes Piktogramm erkennbar sein (siehe unten).
Ebenfalls Voraussetzung: Das zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person (und ggf. Zuladung) beträgt maximal 300 Kilogramm.
Damit die Rückenlehne des Sitzes formschlüssig an die Prallplatte anliegen kann, dürfen keine Körbe, Halter für Gehhilfen, Taschen oder Rücksäcke o.ä. angebaut oder angehängt sein.
Der*die Nutzer*in des E-Scooters benötigt einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bzw. aG (§3 Abs. 1 Nr.1 oder 7 SchwbAwV).
Nachrangig genügt auch eine Kostenübernahme des E-Scooters durch die Krankenkasse.
Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus.
Die Busse, die für den Transport der erlassgemäßen E-Scooter geeignet sind, sind mit einem entsprechenden Piktogramm versehen (siehe unten).
Weitere Voraussetzungen sind, dass der Fahrgast
Sie möchten sich vor der Fahrt mit allen Regeln und Voraussetzungen, den Vorgaben für das Ein- und Ausfahren sowie der korrekten Aufstellung vertraut machen?
Hier können Sie sich den Informationsflyer zu E-Scootern in unseren Bussen herunterladen.