Immer nach Plan – unser Pünktlichkeitsversprechen

Wir bringen dich sicher ans Ziel. Unser Ziel ist es, dass du sicher, bequem und pünktlich ankommst.

Solltest du mit einer unserer Linien mehr als 10 Minuten später ankommen als im Fahrplan angegeben, erstatten wir dir den Preis für eine Einzelfahrt zurück. Wichtig: Dieses Angebot gilt ausschließlich für Abonnent*innen mit personalisiertem Fahrausweis der DVG. Wenn du ein Abo bei der DVG abgeschlossen hast, kannst du von unserem Pünktlichkeitsversprechen „Immer nach Plan“ profitieren.

So funktioniert es:
Um die Rückerstattung zu erhalten, musst du unser Online-Formular nutzen: Zum Online-Formular.
Wähle im ersten Schritt „Pünktlichkeitsversprechen“ aus und gib die erforderlichen Informationen wie DVG-Linie, Fahrtzeit und deine Kunden- oder Kartennummer an.
Bitte beachte, dass Verspätungen unter 10 Minuten oder Anträge, die bereits im Rahmen der Mobilitätsgarantie gestellt wurden, nicht berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Melde die Verspätung innerhalb von 3 Werktagen.
  • Du hast 3 Monate Zeit, die Erstattung im KundenCenter abzuholen.
  • Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Die wichtigsten Fakten rund um die Rückzahlung sowie weitere Hinweise findest du weiter unten in den Rahmenbedingungen unserer Aktion „Immer nach Plan“


Immer nach Plan-Linien

Unser Pünktlichkeitsversprechen gilt ausschließlich für DVG-Fahrzeuge und -Linien auf dem Duisburger Stadtgebiet.

Linie Strecke
901 DU Obermarxloh–Monning
903 Watereck–DU Hüttenheim
U79 Meiderich Bf–Kesselsberg
905 Alt-Walsum–Overbruch–Walsum–Fahrn–Röttgersbach–Marxloh
906 Marxloh–Röttgersbach–Fahrn–Walsum–Overbruch–Alt-Walsum
907 Beeckerwerth–Beeck–Hamborn–Marxloh–Fahrn
908 Hamborn–Neumühl–Buschhausen
909 Hamborn–Röttgersbach–Neumühl–Obermeiderich–Mittelmeiderich
910 Mittelmeiderich–Obermeiderich–Neumühl–Röttgersbach–Hamborn
916 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Mittelmeiderich–Obermeiderich
917 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Laar–Beeck–Untermeiderich–Meiderich–Obermeiderich
920 Rumeln-Kaldenhausen–Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte–Neudorf
921 Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte
922 Friemersheim–Rheinhausen–Asterlagen–Homberg–Ruhrort–Beeckerwerth
923 Friemersheim–Rheinhausen–Asterlagen–Homberg–Baerl
924 Kaldenhausen–Rumeln–Friemersheim–Logport–Rheinhausen–Winkelhausen
925 Rumeln–Kaldenhausen–Friemersheim–Rheinhausen
926 Homberg–Hochheide–Essenberg–Stadtmitte–Neudorf
928 Winkelhausen–Asterlagen–Stadtmitte–Neudorf–Bissingheim
930 Duissern–Neudorf–Wanheimerort–Hochfeld–Stadtmitte
931 Stadtmitte–Hochfeld–Wanheimerort–Neudorf–Duissern
933 Neuenkamp–Stadtmitte–Neudorf
934 Stadtmitte–Neudorf–Wedau–Buchholz–Großenbaum
939 Duissern–Neudorf–Stadtmitte
940 Rahm–Großenbaum–Buchholz–Wanheim–Huckingen
941 Mündelheim–Ehingen–Hüttenheim–Huckingen–Buchholz–Wedau
942 Ehingen–Serm–Ungelsheim–Huckingen–Buchholz–Bissingheim
SB40 Walsum–Stadtmitte
NE1 Neumühl–Obermarxloh–Marxloh–Hamborn–Laar–Ruhrort–Kaßlerfeld–Stadtmitte
NE2 Rumeln–Bergheim–Rheinhausen–Hochfeld–Stadtmitte
NE3 Dinslaken–Walsum–Fahrn–Marxloh–Hamborn–Meiderich–Stadtmitte
NE4 Huckingen–Buchholz–Wedau–Neudorf–Stadtmitte
NE5 Hochheide–Homberg–Ruhrort–Kaßlerfeld–Stadtmitte
NE6 Hüttenheim–Wanheim–Wanheimerort–Hochfeld–Stadtmitte

Rahmenbedingungen „Immer nach Plan‘‘

Wir sind pünktlich. Versprochen!
Und wenn nicht, dann erhalten unsere Abokund*innen den Fahrpreis zurück – sofern sie ihre Zielhaltestelle mindestens 10 Minuten später erreichen als in der Fahrplanauskunft ausgewiesen ist.

Bitte beachtet:

  • Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen über unser Online-Formular gemeldet werden: Zum Online-Formular
  • Die Abholung der Erstattung muss innerhalb von drei Monaten (ab dem Vorfallstag) erfolgen.

Bitte habt Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter 10 Minuten nicht berücksichtigen können. Hier liegen die Ursachen leider oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Besonders in den Hauptverkehrszeiten stehen unsere Busse und Bahnen oft gemeinsam mit anderen Verkehrsmitteln im Stau oder werden durch Baustellen behindert.

  1. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage eines personenbezogenen Fahrausweises – ausgestellt durch die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG. Tickets von anderen Verbünden (AVV, VRS usw.) sowie Tickets anderer Verkehrsunternehmen und Tickets der Deutschen Bahn AG sind von der Erstattung ausgeschlossen. Erstattungen ohne Tickets sind nicht möglich.
  2. Erstattet wird der Fahrpreis einer Einzelfahrt der Preisstufe A2 in der Höhe von derzeit 3,30 Euro für Erwachsene und 1,90 Euro für Kinder. Die Erstattungsansprüche können nie höher als der tatsächliche Wert des erworbenen Tickets sein.
  3. Ermöglicht das Ticket die Mitnahme von weiteren Personen, wird lediglich eine Erstattung des Fahrpreises für eine Person – den*die Ticketinhaber*in – vorgenommen.
  4. Von der Erstattung ausgenommen sind Fahrten, die mit einem anspruchsberechtigten DeutschlandTicker Schule (14 Euro, 7 Euro, 0 Euro) durchgeführt wurden, das über den Schulträger bezogen wird.
  5. Bei Erstattungsansprüchen für Selbstzahlende mit dem DeutschlandTicket Schule (29 Euro) oder dem Semestertickets, wird aufgrund des bereits stark rabattierten Preises lediglich der Fahrpreis einer Einzelfahrt für Kinder vergütet.
  6. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt nur an volljährige Personen (bei erstattungsfähigen Fahrten von Minderjährigen wird die Auszahlung an die Erziehungsberechtigten vorgenommen).
  7. Eine Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
  8. Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt in unserem KundenCenter.
  9. Die DVG-Aktion „Immer nach Plan‘‘ ist eine freiwillige Leistung der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG bittet um Verständnis, dass sie sich in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehält.
  10. Bitte habt Verständnis, dass Ansprüche auf Fahrpreiserstattungen aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen sind.