HandyTicket Deutschland & Deutschlandticket-App

Auf dieser Seite findet du Informationen zur HandyTicket Deutschland und weiter unten zur Deutschlandticket-App

HandyTicket Deutschland

Wenn du die myDVG-App nutzt und darüber Tickets kaufen möchtest, wirst du an HandyTicket Deutschland weitergeleitet. Das Ganze funktioniert ganz einfach:

Anmelden und loslegen

Bevor du HandyTicket nutzen kannst, ist eine einmalige Anmeldung bei der DVG erforderlich. Diese Registrierung ist einfach auf dem HandyTicket-Portal im Internet oder im DVG-KundenCenter möglich.

Über dein Smartphone kannst du entweder die mobile Version des HandyTicket-Portals aufrufen oder dir die App runterladen:

HandyTicket-App für das iPhone

HandyTicket-App für Android-Smartphones

HandyTicket-App für Blackberry-Smartphones

Zur Anmeldung werden Handynummer, ein Identifikationsmedium wie Personalausweis oder Kreditkarte sowie die gewünschte Zahlungsart abgefragt. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, kannst du mit deinem Smartphone jederzeit  und überall Tickets für Bus und Bahn kaufen

Als Bezahlarten stehen zur Verfügung: 

  • Prepaid
  • Lastschrift
  • Kreditkarte
  • Mobilfunkrechnung
  • ApplePay
  • GooglePay
  • PayPal

Weitere Infos zur Bezahlung und Registrierung findest du auf der HandyTicket-Webseite.
Und hier geht es zu den Datenschutzbestimmungen der App.


Probleme beim Anmelden?

Aktuell tritt in vereinzelten Fällen eine technische Störung auf, die dazu führt, dass die Anmeldung bei HandyTicket Deutschland teilweise nicht möglich ist. Es erscheint die folgende Fehlermeldung:

Fehler
Authentifizierungsfehler:
Die PIN wurde zu oft falsch
eingegeben. Bitte klicken Sie
unter handyticket.de auf „PIN
vergessen“, um Ihren Account
zu entsperren.

Wenn du diese Meldung bekommst, fordere bitte eine neue PIN über die „PIN vergessen“-Funktion in der App unter „Einstellungen“ -> „Sicherheit“ an. Anschließend kannst du dich mit der neuen PIN wieder anmelden.

Bei Fragen kannst du dich auch jederzeit an mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de wenden.


Die Deutschlandticket-App

Mit der Deutschlandticket-App kannst du schon vor dem Verkaufsstart dein Deutschlandticket vorbestellen.

Bitte beachte: Die Vorbestellung ist noch kein Kauf – nach der Vorbestellung bekommst du eine Info, sobald der Kauf möglich ist. Dann musst du nochmal tätig werden und kannst das Ticket in der App kaufen.
Falls du schon ein HandyTicket Deutschland-Konto hast,  kannst du dich mit deinen Logindaten in der Deutschlandticket-App anmelden.
Falls nicht, kannst du dich neu registrieren und dann beim Vertragspartner zuerst den VRR und dann die DVG auswählen.

Informationen zum Ticket findest du auf unserer Deutschlandticket-Seite.


Datenschutzbestimmungen für das HandyTicket

Die Daten werden von der DVG und den unten aufgeführten, als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes handelnden Dienstleistern erhoben und verwaltet:

  • Siemens SBS GmbH & Co OHG, Frankfurt, und
  • Deutsche Verkehrsbank LogPay GmbH, Frankfurt - Eschborn.

Hierbei wird zwischen personenbezogenen Daten und Nutzungsdaten unterschieden.

Die von der DVG bzw. den Dienstleistern erhobenen Nutzungsdaten werden im System 6 Monate nach Abschluss der Transaktionen deaktiviert, danach sind sie gemäß § 35 BDSG Absatz 3 gesperrt und werden nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen archiviert. Personenbezogene Daten werden 6 Monate nach Abschluss aller Transaktionen gelöscht. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages gilt entsprechendes.

Die DVG kann die personenbezogenen Daten der bei ihr angemeldeten Nutzer zum Zwecke der Kundenbetreuung nutzen und speichern. Die Dienstleister dürfen diese Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks nutzen und zur Durchführung der Abrechnung speichern. Die anderen am HandyTicket beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde haben keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

für den Online-Vertrieb von Tickets der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG über die Handyticket Deutschland App (HTD-App) oder Deutschlandticket-App (DT-App) für die Region Rhein-Ruhr (VRR) / Duisburg Rhein-Ruhr (DVG)

Stand: 06.02.2023

TEIL A

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb über die Handyticket Deutschland App (HTD-App) und Deutschlandticket-App (DT-App) für die Region Rhein-Ruhr (VRR) / Duisburg Rhein-Ruhr (DVG)

1. Allgemeines, Kundeninformation, Vertragssprache

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen gelten für alle über die HTD & DT App Region VRR/Duisburg (DVG) bestellten Tickets zwischen DVG und dem Kunden sowie etwaiger weiterer über die Apps angebotenen Waren oder Dienstleistungen, die keine Nutzungsberechtigung für ÖPNV-Angebote darstellen (nachfolgend auch Produkte genannt).

(2) Tickets im Sinne dieser AGB sind alle über die Apps vertriebenen „Tickets im klassischen Tarif“ (Flächenzonentarif inkl. Deutschlandticket) nach Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Tarifbestimmungen siehe https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/B_Tarifbestimmungen.pdf) sowie solche des „eTarifs“ (streckenbezogener Tarif) nach Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, https://eezy.nrw/files/media/eezy/download/2022/auszug-tarifbestimmungen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034.  Für Tickets im klassischen Tarif gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen nach Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Tickets im eTarif gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen nach Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Kunde der DVG im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über die Apps einen Kaufvertrag mit der DVG abschließen, und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB).

(4) Die über die Apps angebotenen Tickets und Produkte stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

(5) Zur Abwicklung des Ticketverkaufs und für die sonstigen über die Apps angebotenen Waren und Dienstleistungen bedient sich die DVG IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, unterschiedlicher Finanzdienstleistern bzw. Telekommunikationsanbietern. Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten können Ziff. 6 dieser AGB und hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Dienstleister der unter abrufbaren Datenschutzerklärung (https://www.dvg-duisburg.de/tickets/smartphone-tickets/handyticket/datenschutz) entnommen werden.

(6) Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.

2. Anmeldung / Anlegen eines Kundenkontos

(1) Um Tickets und/ oder Produkte bestellen zu können, muss der Kunde ein Kundenkonto eröffnen.  Beim Anlegen eines neuen Kundenkontos muss der Kunde zunächst E-Mail, Passwort, ggf. Geschlecht, Vorname, Name und Geburtsdatum angeben sowie die unter Absatz 1 beschriebenen Bestätigungen anhaken. Der Kunde bestätigt die AGB der DVG, Datenschutzbestimmungen und die Tarifbestimmungen des VRR.

Nach Absenden dieser Daten erhält der Kunde der DT- App eine E-Mail mit der Aufforderung die Registrierung zu bestätigen. Im Rahmen dieser Bestätigung sind durch den Kunden seine Adresse und die gewünschte Zahlungsmethode inkl. der für die Zahlung relevanten Daten sowie die Sicherheitsfrage anzugeben. Mit Auswählen des Bestätigungslinks kommt der Nutzungsvertrag zwischen der DVG und dem Kunden zustande. Der Nutzungsvertrag für die Apps und der Kauf von Produkten kann vom Kunden entsprechend der Regelung § 312g Abs. 1 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen (Link zur Widerrufsbelehrung) werden.

(2) Die Eröffnung eines Kundenkontos ist nur zulässig, wenn der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen der nach Abs. 1 dieser Ziffer gemachten Angaben unverzüglich der DVG und, je nach gewählter Zahlungsart, dem jeweiligen Finanzdienstleister über die hierfür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten mitzuteilen bzw. in den Einstellungen der Apps zu ändern.

(4) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Kunden geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

(5) Es liegt weiter in der Verantwortung des Kunden sicher zu stellen, dass der Zugang zu den Apps und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den Kunden erfolgen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist die DVG unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die mittels der Zugangsdaten bzw. eines unberechtigten Zugangs ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Deaktivierung/Sperrung des Kundenkontos

(1) Der Kunde kann die DVG jederzeit elektronisch per E-Mail an mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de oder schriftlich an DVG AG, Kundendialog CM-K, Bungertstr. 27, 47053 Duisburg auffordern, das Kundenkonto zu deaktivieren.

Die DVG kann das Kundenkonto jederzeit nach Information des Kunden schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse bzw. E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, deaktivieren. Offene Forderungen/ggfs. Nachforderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben hiervon unberührt.

(2) Zur fristlosen Sperrung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung ist die DVG insbesondere berechtigt, wenn

  • der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch Manipulation von Tickets) oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Tickets gegen geltendes Recht verstößt,
  • der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
  • eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden droht bzw. zu vermuten ist,
  • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für die DVG wegen Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.

Für die Form der Sperrung gilt Abs. 1 dieser Ziffer entsprechend.

(3) Mit Wirksamwerden der Deaktivierung, Löschung oder Sperrung endet das Vertragsverhältnis und der Kunde darf den Zugang für den Erwerb weiterer Produkte bzw. Tickets nicht mehr nutzen.

(4) Die DVG ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Deaktivierung/Löschung/Sperrung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.

(5) Dem Kunden obliegt die Pflicht zu prüfen, ob sich im seinem Kundenkonto noch nicht verwendete rechtmäßig erworbene Produkte/Tickets befinden und diese vor Löschung zu verwenden. Noch nicht verwendete Produkte/Tickets (z. B. bei Mehrfahrten-Tickets) stehen nach der Löschung nicht mehr zur Verfügung. Ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift besteht nicht. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Beendigung der Nutzung unberührt.

Abweichend hiervon können im Falle einer Sperrung durch die DVG unbestrittene noch offene Tickets ggf. anteilig z.B. bei Mehrfahrtentickets an den Kunden erstattet werden. Etwaige Erstattungen erfolgen über den vom Kunden hinterlegten Zahlungsweg.

4. Verlust und Missbrauch der Zugänge / Sperrung des Kundenkontos

(1) Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner Zugangsdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich in Textform an mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de zu melden. Bis zum Zugang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die DVG unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Bestellung von Tickets sofort gesperrt wird.

(2) Darüber hinaus kann die DVG den Zugang zu den Apps zeitlich befristet (bis zur Klärung der zweifelhaften Vorgänge, maximal jedoch 90 Tage) sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn die DVG ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die DVG die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Sofern der Verstoß nicht ausgeräumt wird oder bei einer erneuten Freigabe damit zu rechnen ist, dass der Kunde seine Verstöße fortsetzten wird, bleibt das Kundenkonto für die weitere Nutzung gesperrt und wird gemäß den Regelungen der Ziffer 3 dieser AGB durch die DVG gekündigt.

(3) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt die DVG die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden hierüber per E-Mail, sofern die erforderlichen Kontaktdaten der DVG mitgeteilt wurden.

(4) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert die DVG nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt den Kunden mittels der mitgeteilten E-Mail-Adresse. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden.

5. Verfügbarkeit und Änderungen von Diensten

(1) Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der über die Apps verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der DVG. Die DVG bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der angebotenen Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

(2) Die DVG ist jederzeit berechtigt, in den Apps oder im Webshop unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Dienstanbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

6. Zahlungsmodalitäten und Abrechnung

Die DVG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in den Apps des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

(1) Anmeldung

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der DVG registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Gewünschte Zahlart und notwendige Zahlungsinformationen
    • Im Falle SEPA-Lastschriftverfahren: Kontoverbindung mit IBAN
    • im Falle Kreditkartenzahlung: Kreditkartendaten
    • im Falle PayPal: Billing-Agreement auf den PayPal-Seiten nach Weiterleitung

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Bestellung:

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Bestellformulars in den Apps.

Vertragsabschluss:

Der Vertragsabschluss kommt mit der DVG zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung per E-Mail als Kaufbestätigung seitens der DVG. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

(2) Zahlung:

die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

(3) Zahlarten und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen in den Apps oder im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

(4) Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die Apps und den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

(5) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in den Apps oder im Webshop einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa(at)logpay "«@&.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

(6) Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(7) Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

7. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Bei Verbrauchern behält sich die DVG das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Ist der Kunde Unternehmer behält sich die DVG das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

8. Speicherung der Vertragsdaten

Die jeweilige Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Tickets, Preis etc.) wird von der DVG gespeichert. Die AGB können jederzeit über die Apps und den Webshop aufgerufen werden. Der Kunde kann seine Fahrten jederzeit in seinem Kundenkonto in den Apps und im Webshop einsehen.

Im Hintergrundsystem werden die Abrechnungsdaten für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit Ende des Jahres, in welchem der Verkauf getätigt wurde, gemäß den gesetzlichen Regelungen, gespeichert. Alles Weitere wird in der Datenschutzerklärung (https://www.dvg-duisburg.de/tickets/smartphone-tickets/handyticket/datenschutz) beschrieben.

9. Haftung und Gewährleistungsrechte

Im Rahmen der Nutzung der Apps und des Webshops haftet die DVG nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

(1) Für Schäden, die durch die DVG oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet die DVG unbeschränkt.

(2) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet die DVG nicht. Im Übrigen ist die Haftung der für leicht fahrlässig verursachte Schäden, auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen der DVG.

(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

(4) Die DVG übernimmt keine Haftung und Garantie für die jederzeitige Erreichbarkeit oder Nutzung der Apps und des Webshops.

(5) Für den Inhalt der Webseiten der IT- und Finanzdienstleister, auf welche durch angegebene Links verwiesen wird, ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister zuständig.

(6) Im Übrigen stehen den Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

10. Streitbeilegungsverfahren/ Online-Streitbeilegung

(1) Die DVG ist bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Schlichtungsstelle ist die:

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
info(at)schlichtungsstelle-nahverkehr "«@&.de 
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

(2) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Die E-Mail-Adresse lautet mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de.

11. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns textlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ausschluss vom Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB vom Gesetz ein Widerrufsrecht für Dienstleistungen, die dem Bereich der Beförderung zuzuordnen sind, ausgeschlossen wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Beförderung innerhalb eines bestimmbaren Zeitraums in Anspruch genommen werden kann.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Widerrufserklärung

Widerrufsempfänger

[Name*]
[Straße + Nummer]
[PLZ + Ort]
[Land]
[E-Mail]
[Fax]

Widerrufsinhalt

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren:
[genaue Beschreibung der zu widerrufenen Waren / Dienstleistung]
erhalten am: [Liefer-/ Leistungsdatum]

Verbraucher

[Anrede]
[Vorname]
[Nachname]

[Straße + Nummer]
[PLZ + Ort]
[Land]
[E-Mail]

Datum des Widerrufs: [Datum des Widerruf]

_____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

12. Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz der DVG ist. Ist der Kunde, der Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Hauptgeschäftssitz der DVG vereinbart. Die DVG ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmungen werden die Vertragsparteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem am nächsten kommt, was üblicherweise vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bekannt gewesen wäre. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder in der Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt. In Kenntnis der Rechtsprechung des BGH zu § 139 BGB ist es der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und § 139 BGB insgesamt abzubedingen.

Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich zulässige Maß.

TEIL B

Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Ticket-Verkauf der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG im klassischen Tarif (Flächenzonentarif) über die die Handyticket Deutschland App (HTD-App) und Deutschlandticket-App (DT-App) für die Region Rhein-Ruhr (VRR) / Duisburg Rhein-Ruhr (DVG)

13. Allgemeines

(1) Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von Tickets im klassischen Tarif https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/B_Tarifbestimmungen.pdf des Verkehrsbundes Rhein-Ruhr sowie den Verkauf von Produkten.

(2) Neben Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem die entsprechenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/A_Befoerderungsbedingungen_NRW_Jan_2021.pdf und die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr  in der vom Kunden bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/tarifhandbuch/B_Tarifbestimmungen.pdf abrufbar sind.

14. Vertragsschluss / Kundeninformationen

(1) Die in den Apps der DVG angebotenen Tickets im klassischen Tarif und Produkte stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

(2) In den Apps kann das gewünschte Ticket unter „Ticketkauf“ im klassischen Tarif ausgewählt und mittels eines Einkaufsprozesses mit Optionsfragen in den virtuellen Einkaufswagen gelegt werden. Im Warenkorb erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Ticket- und Zahl-Daten. Er erhält Gelegenheit etwaige Fehler zu korrigieren, indem er den Kauf abbricht und ein neues Ticket in den Warenkorb legt und er erhält die Möglichkeit einen Gutschein einzugeben. Etwaige Rabatte werden ebenfalls zur Kontrolle angezeigt. Der eigentliche Bestellvorgang wird erst mit der Auswahl von „Kaufen“ eingeleitet.                                                
​​​​​​​Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.

(3) Mit Auswahl des Buttons „Kaufen“ in den Apps gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für Tickets im klassischen Tarif auf, welche sich in seinem virtuellen Warenkorb befinden. Der Ticketkauf bei der DVG wird unter Angabe der Bestelldaten dem Kunden unverzüglich durch eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt.

(4) Die DVG ist berechtigt, das verbindliche Angebot des Kunden nach Eingang und Prüfung der Bestellung innerhalb von zwei (2) Werktagen anzunehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt. Dies geschieht mittels der E-Mail zur Ticketkaufbestätigung an die vom Kunden hinterlegten E-Mail-Adresse oder konkludent durch Bereitstellung des bestellten Tickets im Kundenbereich der Apps binnen zwei (2) Werktagen nach Eingang der Bestellung. Nach Ablauf der Frist ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden; es ist in diesem Fall kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

(5) Ein bindender Vertrag kann – ungeachtet Abs.4 dieser Ziffer – auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen: Wenn der Kunde die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

15. Stornierungen, Umtausch und Erstattungen

(1) Eine Stornierung oder ein Umtausch eines gekauften Tickets im klassischen Tarif (abgeschlossener Bestellvorgang) oder von Produkten ist nicht möglich.

(2) Nicht mehr benötigte Tickets oder Tickets, die aufgrund des Tarifwechsels nicht mehr gültig sind, können innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach Erwerb des Tickets zur Erstattung bei der DVG angemeldet werden. Erstattungen erfolgen über den vom Kunden hinterlegten Zahlungsweg, abzgl. tariflich geregelter Bearbeitungsgebühren.

(3) Anträge für Erstattungen sind an die DVG (mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de) zu übermitteln.

16. Kündigung FlexTicket und Deutschlandticket

(1) Kunden können das Abonnement jederzeit gemäß der Tarifbestimmungen kündigen.

(2) Die Kündigung kann in den Apps unter „Meine Tickets“ > „Gekauftes Ticket“ erfolgen. Dort wird das FlexTicket/Deutschlandticket angezeigt. Im Rahmen dieser Anzeige findet sich die Kündigungsschaltfläche „kündigen“. Wenn diese Schaltfläche bestätigt wird, wird das Abonnement gekündigt. Es wird ein schwarz hinterlegtes Pop-Up mit dem Hinweis angezeigt, dass die Verlängerung des Abonnements erfolgreich gekündigt wurde.

TEIL C

Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von eTickets des eTarifs (streckenbezogener Tarif) über die Handyticket Deutschland App (HTD-App) für die Region Rhein-Ruhr (VRR) / Duisburg Rhein-Ruhr (DVG)

18. Allgemeines

(1) Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden eTickets) über die HTD-App.

(2) Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden aufgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.

Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die

  • Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRR) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),
  • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRS) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),
  • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif AVV) des  Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt)
  • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (Westfalen eTarif) des Zweckverbandes Westfalen-Lippe (nachfolgend ZWL genannt)
  • sowie die Tarifbestimmungen des Verbünde übergreifenden eTarif NRW

in der vom Kunden beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter https://eezy.nrw/files/media/eezy/download/2022/auszug-tarifbestimmungen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034 abrufbar sind.

Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden macht. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, ZWL) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.

(3) Die erworbenen eTickets gelten in allen gewöhnlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsunternehmen, die den Verbundtarif anwenden. Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.

19. Vertragsschluss / Kundeninformationen bei Erwerb eines eTickets

(1) Die über die App der DVG angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

(2) Durch den Kunden wird unter „Ticketkauf“ mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.

Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung (https://www.dvg-duisburg.de/tickets/smartphone-tickets/handyticket/datenschutz)

Im daraufhin angezeigten Pop-up-Fenster gibt der Kunde durch den Klick auf den „Bestätigen-Button“ eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.

(3) Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird von der DVG durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.

(4) Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet.  In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse mit der ihm Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.

20. Berechnung des Ticketpreises beim eTicket

(1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif  (https://eezy.nrw/files/media/eezy/download/2022/auszug-tarifbestimmungen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 19 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.

(2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.

(5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind.

21.  Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets

(1) Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.

(2) Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde auf der Startseite der App mit einem Klick auf den Button „Meine Tickets“ den Barcode für den aktiven Check-In aufrufen. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 17 Abs. 2 genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.

(3) Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.

(4) Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges eTicket erworben werden.

(5) Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.

(6) Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.

22.  Stornierung und Erstattung beim eTicket

(1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.

(2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice der DVG unter mobilesticket(at)dvg-duisburg "«@&.de textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.

(3) Die DVG hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die DVG auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbeizuführen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.

(4) Sofern die DVG aufgrund von Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die DVG auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.