Maskenpflicht-Sonderkontrolle: Ordnungsamt verhängt 15 Bußgelder

24.06.2021
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Beschäftigte des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit Kontrollpersonal der DVG unterwegs.

Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 war das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarer Klassifizierung (KN95 oder N95) verpflichtend. Aufgrund der guten Entwicklungen im Infektionsgeschehen ist seit 12. Juni 2021 das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) auch ausreichend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Eine dieser mehrstündigen Kontrollen fand am gestrigen Mittwoch an der U-Bahnhaltestelle „Duisburg Hauptbahnhof“ statt. Die Angestellten des städtischen Ordnungsamts und der Polizei Duisburg kontrollierten mit Unterstützung des Ticketprüfpersonals der DVG insgesamt 2.881 Fahrgäste in 74 Fahrzeugen.

Die Ergebnisse:

  • Die Ordnungsbehörden verhängten 15 Bußgelder.
  • Die DVG musste in einem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
  • Die Polizei hat bei der Aktion zwölf Personalien festgestellt.

Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der Fahrausweise. Das Ergebnis:

  • 100 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen

Fahren ohne Ticket ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Fahrgäste, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, erhalten daher eine Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung.