DVG folgt VDV-Empfehlung: Verbot von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen
Der VDV-Betriebsausschuss hat sich aufgrund mehrerer Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland intensiv mit dem Thema „Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern“ befasst und empfiehlt eine Mitnahme von E-Tretrollern grundsätzlich nicht. Die Gefahr, dass durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden bei Fahrgästen entstehen, sei zu hoch. Bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt, ist die Mitnahme von E-Tretrollern deshalb in den Bussen und Bahnen der DVG untersagt. Die Fahrgäste werden unter anderem durch Piktogramme an den Haltestellen über diese neue Regelung informiert.
Vorfälle im Ausland
Unter anderem in Barcelona und London wurden Fälle beobachtet und dokumentiert, in denen sich E-Tretrollern selbst entzündeten. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Sowohl Barcelona als auch London haben mittlerweile die Mitnahme von E- Tretrollern verboten.
E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die für den ÖPNV zugelassenen Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden.